AdressbindungDie Zuordnung zwischen Hardware und Protokolladressen wird als Bindung bezeichnet. Wenn ein Rechner einem anderen Rechner eine Nachricht schicken will, so muss er außer dessen Internetadresse auch dessen Hardwareadresse (z.B. die Ethernetadresse) kennen, da er das IP-Paket in einen Ethernetframe einpacken muss. Die Zuordnung (oder Bindung) einer (logischen) IP-Adresse an die (physische) Hardware-Adresse wird als Adressauflösung (Address Resolution) bezeichnet. Adressauflösung ist nur innerhalb eines physischen Netzes sinnvoll, da für ein anderes Netz ein Gateway diese Aufgabe übernimmt. Es werden verschiedene Adressauflösungstechniken eingesetzt.
Tabellensuche wird üblicherweise in LANs eingesetzt. Die direkte Berechnung ist nur in speziellen Umgebungen möglich - und ist bei Änderungen beispielsweise der Hardware nur schwer durchzuhalten; hier ist es vorteilhaft, wenn die Hardware-Adressen vom Administrator vergeben werden können. In lokalen Netzen wird meist das dritte Verfahren angewendet, welches als Address Resolution Protocol (ARP) bezeichnet wird und in RFC 826 standardisiert ist. |