Domain Name ServiceUm Benutzer bzw. Rechensysteme zu adressieren, wurde mit dem RFC 1034 im Jahre 1987 ein Domain Name Service (DNS) vorgeschlagen, da das bis dahin verwendete Konzept an seine Leistungsgrenzen kam. DNS ist im Prinzip eine spezialisierte verteilte hierarchische Datenbank. Um einen Computer zu kennzeichnen, werden eine Reihe von Namen durch Punkt getrennt aneinander gehängt. Die Namen bezeichnen von vorne nach hinten jeweils umfassendere Einheiten. Der eindeutige Name
kennzeichnet ein in Deutschland (de) an der Universität Oldenburg (uni-oldenburg) im Fachbereich Informatik stehendes Gerät mit einem (eindeutigen) Namen (gauss). DNS gibt keine Anzahl von Bezeichnern vor und überlässt die Benamung in den einzelnen Segmenten den jeweils zuständigen Organisationen. Nur der oberste Bezeichner wird vom RFC 1034 festgelegt. Er besteht aus einem der folgenden Domänennamen.
Domänennamen müssen von den jeweiligen Organisationen beantragt werden und sind teilweise kostenpflichtig.
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