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Integre Datenübertragung

Damit B eine integre (d.h. mit Sicherheit nicht durch einen Angreifer vorsätzlich verfälschte) Information H von A erhält, kann eine Verschlüsselung mit einem authentisierten Schlüssel vorgenommen werden, d.h. eine authentisierte Datenübertragung. 

Integre Datenübertragung

A Þ   keA   Þ B
A erzeugt DkdA(H) Þ   DkdA(H)  Þ H = EkeA(DkdA(H)) erzeugt von B

Eine Verfälschung der Chiffre ergibt keinen brauchbaren Klartext mehr, was zumindest dann erkannt werden kann, wenn der Klartext redundante Information enthält, z.B. einen Zähler oder ein Datum.

Heute ist es üblich, von den Daten einen sogenannten elektronischen Fingerabdruck zu bilden und diesen mit dem privaten Schlüssel zu signieren. Damit muss nicht der gesamte Datensatz, sondern nur ein Datensatz fester Länge (128 bis 160 Bits) verschlüsselt werden.