Rechnernetze
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Digitale Unterschrift

B will Streitfall beweisen 

Information H stammt von A

authentisierte Datenübertragung

Schlüssel keA  

authentisiert 

notarisiert 

glaubwürdige Instanz bestätigt, 

keA offener Schlüssel von A bei Kommunikation

DkdA(H) kann nur von A erzeugt werden 

B legt C=DkdA(H) und keA vor

beweist, dass Text H von A stammt

B kann Text DkdA(H) nicht selbst erzeugen

keA muss authentisiert und notarisiert von A stammen

Zertifizierungsstellen
Person bzw. Institution lässt öffentlichen Schlüssel zertifizieren 
Zertifizierungsstellen bestätigt anderen Stelle 
Richtigkeit des öffentlichen Schlüssels keA
Digitale Unterschriften 
DSA (Digital Signature Algorithm
im öffentlichen Verkehr verwendet
Standard DSS (Digital Signature Standard)
in USA Pflicht für öffentliche Verwaltung