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2.1 Richtfunknetze

Von echten Netzwerken kann man dagegen bei den Richtfunknetzen, die von Telkommunikationsgesellschaften aufgebaut wurden, sprechen. Diese Netze bestehen aus ortsfesten Stationen (Funkmasten oder auch Fernsehtürmen), die über Antennen verfügen, die auf jeweils benachbarte Stationen ausgerichtet sind, die je nach Topographie des Geländes oder Bedarf an Zugriffspunkten (s.u.) von weniger als 20km bis zu einigen 100km entfernt sein können (siehe Abbildung 1). Die Stationen können einfache Relais-Stationen sein oder als Übergabepunkt des Richtfunknetzes in andere Netze des Betreibers dienen, wie z.B. Telefonnetzen. Denn Richtfunknetze wurden hauptsächlich als kostengünstigere Alternative zu teuren Überlandleitungen aufgebaut.

Abbildung 1: Aufbau eines Richtfunknetzes eines Telekommunikationsunternehmens
richtfunk

Da die Struktur hauptsächlich statisch ist und die relative gering Anzahl von Stationen allesamt unter der Hoheit des Netzbetreibers stehen, können feste Funkfrequenzen (je eine Frequenz zum Senden und Empfangen) für die Verbindungen zwischen den einzelnen Stationen gewählt werden. Eine Zugriffskontrolle auf das Medium siehe dazu 3.4 braucht auch nicht zu erfolgen, tatsächlich sind die Funkverbindungen zwischen den Stationen permanent, ähnlich wie Kabel zwischen Telefonverteilern.


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Thilo Manske 2002-08-13